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Darf meine Tochter (wenn Sie bei mir Urlaub m...

Plauderecke

wolle am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Darf meine Tochter (wenn Sie bei mir Urlaub macht) meinen PKW fahren? Dies ist eine Frage, auf die ich schon die verschiedensten Antworten erhalten habe.
Ich weiß, daß jetzt viele schreiben, frag deine Versicherung.
Will damit nur eine Diskusion entfachen.
 
News Man am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Bzgl. der Versicherung müsstest du zumindest wissen, ob denn generell andere als Du mit Deinem Auto fahren dürfen. Manche haben ja diesen "Einzelfahrer" Rabatt - ich würde annehmen, dass dann auch nur der eine damit fahren darf.

Führerschein hat die Tochter hoffentlich :-)
In diesem Sinne, Manni 
Peter am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Wenn sie einen gültigen EU-Führerschein hat (wovon ich einfach ausgehe) dann darf sie auch mit Deinem Auto fahren - wieso auch nicht. Sofern die Versicherung nicht auf einen Fahrer eingeschränkt ist, kümmert das niemanden WER mit einem Auto fährt oder ob dieser jemand Resident ist oder nicht solange dieser jemand berechtigt ist ein Auto zu lenken.

Der EU-Führerschein muss in jedem EU-Land anerkannt werden. Es gibt da in Spanien zwar die Eigenheit mit dem regelmäßigen Gesundheitscheck, aber da würde ich mir keinen Kopf drüber machen.

Bei einer Polizei Kontrolle akzeptiert die Polizei auch ohne Nachfrage den Reisepass - zumindest halte ich immer den hin - sagt auch keiner was :-) Die kontrollieren dann fein die Versicherung (muss man auch nicht mehr dabei haben, machen die "online") und wenn sonst alles passt, fährt man weiter.
 
Sternkind am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Das ist eigentlich eine interessante Frage, ich hab darüber nämlich noch nie nachgedacht - ich vermute, es verhält sich auf allen Inseln gleich?

Bin natürlich neugierig, was noch für Antworten kommen.
 
Anonymous am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Ich hole das hier mal hoch, weil es auch in einem anderen Forum um dieses Thema geht und der Beitrag ja noch nicht sooo viele Antworten hat.

Die grundlegenden Argumente dort waren zum einen, dass man den Fahrer eintragen lassen sollte, wenn eine regelmäßige Weitergabe an die Tochter stattfindet, da sonst die Versicherung einen Selbstbehalt verlangen kann.

Zum Anderen wird auch angemerkt, dass der Resident, der einem bekannten Urlauber sein Auto leiht eventuell ja in die touristische Vermietung fällt?
 
DVDThek am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Zuerst muss man unterscheiden ob Haftpflicht oder nicht. Zum anderen gibt es kein Gesetz, welches besagt, dass der Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht verleihen dürfte.

Die Haftpflicht ist eine Pflicht - die Versicherung muss sie bezahlen. Im schlimmsten Falle will sie vom Versicherten eventuell eine Nachzahlung weil aufgrund des Fahrers ja eventuelle Rabatte gewährt wurden - aber ich bin da jetzt eher kreativ.

Die KFZ Versicherung ist fahrzeugbezogen - nicht personenbezogen. Wir wissen das, weil jedes Fahrzeug (und nicht jeder Fahrer) versichert werden muss.
Sollte die Versicherung als der Meinung sein, der Fahrer wäre die "versicherte Sache" (was er nicht ist), dann würde mich das freuen, denn es würde bedeuten, dass ich nur noch 1 Versicherung für 20 Fahrzeuge bräuchte (was ich ohnehin besser finden würde)

Was man sich mit seiner Versicherung ausmacht steht auf einem anderen Blatt Papier - wer explizit sich selbst als Fahrer einträgt kann immer noch gesetzlich gültig andere Personen mit dem Fahrzeug fahren lassen muss dann aber eventuell damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall die Rückzahlung der Rabatte fordert.

Aus der Haftpflicht drücken geht aber nicht. Es liegt keine unsachgemäßge Nutzung des versicherten Gegenstandes vor, denn selbst ein 18 jähriger mit gültigem Führerschein stellt eine sachgemäße Nutzung dar, da kann die Versicherung auch nichts daran ändern - das ist versicherungsintern.

Gesetzlich muss die Versicherung für die gesetzliche Mindestsumme haften, ganz egal wer fährt, solange dieser gesetzlich fahren darf
 
DrDoktor am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Zum Anderen wird auch angemerkt, dass der Resident, der einem bekannten Urlauber sein Auto leiht eventuell ja in die touristische Vermietung fällt?


Eine touristische Vermietung wäre in erster Linie erstmal eine gewerbliche Vermietung und da sehen viele Dinge etwas anders aus - da wäre das Versicherungsproblem nur eines von vielen.

Im obigen Thema geht es allerdings um die Weitergabe des eigenen Fahrzeuges an die eigene Tochter. Unabhängig ob diese nun auf Urlaub hier ist oder nicht, hier kann keine gewerbliche/touristische Vermietung angenommen werden.
Kanzlei Schweiglein 
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