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Führerschein - registrieren oder?

Plauderecke

wolle am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Führerschein - registrieren oder? Das Thema in dem "Boulevard Gran Canaria Magazin" vom Oktober.

Seit ich vor 11 Jahren zum ersten mal Urlaub auf dieser Insel gemacht habe, ist das Thema "Führerschein" ein leidiges Thema.

Nun wird wieder in dem aktuellen Magazin darauf hingewiesen, daß sich Residenten registrieren müssen.

Wer in eine Verkehrskontrolle kommt, ohne Registrierung, wird mit einer Strafe von 200 Euro bestraft.

Wer von Euch kennt sich diesbezüglich dieser speziell für Spanien geltenden Gesetze aus?

Dürfen die gegen EU-Gesetze machen was sie wollen? Die Millionen bzw. Milliarden der EU nehmen Sie gerne.

Fakt ist, es gibt keine Registrierungspflicht für gültige Führerscheine aus den EU-Staaten.

Würde mich auf zahlreiche Antworten freuen nicht nur zu meiner Information. Es betrifft uns alle.
 
Peter am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Die EU sagt lediglich, dass der EU Füherschein anerkannt werden muss. Fakt ist aber, dass die Staaten alle selber die Führerscheinauflagen (keine Ahnung wie man das sonst nennen sollte) bestimmen können.

Wie das jetzt exakt geregelt ist, weiß ich nicht, aber das Hauptproblem in Spanien ist ja an sich die Sache mit der regelmäßigen Gesundheitsüberprüfung. Damit die Spanier die kontrollieren können, muss also der Führerschein registriert werden, damit die nachschauen können, ob denn die Gesundheitsüberprüfung gemacht wurde.

Ist das nicht der Fall (also angenommen, die Gesundheitsprüfung ist nachweislich ausständig) dann könnte Spanien wohl ein Fahrverbot erteilen - das gilt dann eben nur für Spanien.

Die Strafe selbst hat ja mit dem Führerschein nix zu tun, sondern ist mehr ne Ordnungswidrigkeit auf spanischer Ebene.

Leider ist es so, dass das EU Gesetz da etwas lapidar ist, die Spanier werden Ihre Registrierungspflicht also erstmal durchziehen, solange niemand am EU Gerichtshof Klage einreicht und damit die Gesetzesformulierung konkretisiert (so läuft das meistens mit Gesetzen zw. Landes- und EU-Ebene).

Die Strafe von 200 Euro ist erstmal für spanische Verhältnisse relativ gering - ich lass es drauf ankommen und werde erstmal sehen ob diese Strafen überhaupt exekutiert werden.

Grundlegend zeige ich bei einer Polizeikontrolle lieber den Reisepass als die Residencia, wenn sie nicht ausdrücklich verlangt wird - macht vieles einfacher
 
DrDoktor am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Bitte aufpassen! Die generelle Registrierungspflicht wurde bereits 2004 vom EU Gerichtshof als ungültig erklärt - seither ist eine Registrierung zwar möglich aber nicht verpflichtend.

ABER: Trotzdem hat sich der deutsche Führerscheinbesitzer an die Führerscheinbestimmungen seines Wohnsitzes zu halten. In Spanien ist ein Führerschein (im Gegensatz zu Deutschland) nicht unbefristet gültig. Das heißt, der detusche Führerschein verliert in Spanien 2 Jahre nach der Verlegung des Hauptwohnsitzes eigentlich seine Gültigkeit (in Spanien).

Spätestens dann muss die von Spanien geforderte Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, was letztendlich dann doch wieder zu einer Registrierung führt, denn dort (im Rgistro de Conductores e Infractores = Führerscheinregister) werden diese Daten hinterlegt.

Der Deutsche Führerschein wird zu diesem Zeitpunkt NICHT gegen einen spanischen ausgetauscht - dies kann man zwar freiwillig beantragen aber automatisch passiert das nicht.
Austauschen muss man den Führerschein aber, wenn sich Änderungen ergeben, die einer Neuaustellung bedürfen (bspw. behördliche Auflagen).

Wie also bereits gesagt verliert der deutsche Führerschein in Spanien nach 2 Jahren seine Gültigkeit und dies stellt eine schwere Ordnungswidrigkeit dar.

Ist der Führerschein übrigens einmal registriert erhält man per Post eine Benachrichtigung bevor weitere Fristen ablaufen.
Kanzlei Schweiglein 
Paulinchen am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Ich bin nun über 2 Jahre hier, habe einen Führerschein, aber noch nie benutzt. Zur Arbeit mit dem Bus oder Taxi. Muss ich nun den Führerschein eintragen lassen? Bekomme ich eine Strafe, wenn ich das zu spät, also nach Ablauf der Frist mache? Danke für die Antwort im Voraus.
 
News Man am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Also, wenn du den Führerschein nie benutzt, dann kannst du auch keine Strafe bekommen (weiß ja streng genommen niemand, ob du einen Führerschein besitzt)

Generell würde mich jetzt aber interessieren, wenn man einen bereits ungültigen Führerschein registrieren lassen will, muss man DANN diese Strafe bei der Registrierung zahlen? Den Spaniern würde ich das zutrauen ...
In diesem Sinne, Manni 
Paulinchen am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Genau das würde mich auch interessieren, denn was ist wenn ich mir mal einen Leihwagen miete oder mir einmal ein Auto leisten kann, dann wäre mein Führerschein ungültig, womöglich noch eine Strafe, obwohl ich nie in der Zeit gefahren bin, wenn die das beim Anmelden sehen, dass ich 2 Jahre drüber bin.
 
Paulinchen am 2014/03/03 um 13:00 Uhr
Nun kann ich die Frage vielleicht beantworten. Habe meine deutsche Kollegin gefragt, die war auch drüber, musste keine Strafe bezahlen und es wäre aber teuer geworden ohne Gesundheitsprüfung wie DrDoktor schon geschrieben hatte.
Dickmann: So wie ich das verstanden habe, muss auch ich, da im Besitz eines Führerscheines, diese Gesundheitsprüfung jetzt machen lassen. Könnte vielleicht später zu blöden Fragen kommen, man weiß das nie.
 
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